Hautkrebs-Screening
by Lothar Platz

Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie als gesetzlich Versicherter alle 2 Jahre Anspruch auf das Hautkrebsscreening. Hierbei wird die gesamte einsehbare Haut und Schleimhaut auf mögliche Veränderungen untersucht und ggf. Abklärungen eingeleitet.
Pro Jahr erkranken etwa 250.000 Menschen an Hautkrebs. Davon etwa jeder Zehnte an einem bösartigen „schwarzen Hautkrebs“ (Melanom). Frühzeitig entdeckt, lassen Sie alle Hautkrebsarten sehr gut behandeln und es besteht die Aussicht auf eine dauerhafte Heilung.