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Check-up 35 & Vorsorgeuntersuchungen
Check-up 35
Als gesetzlich Versicherte haben Sie ab dem 18. bis zum 35. Lebensjahr Anspruch auf einen „check up“ und ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre erneut den Anspruch auf diese Vorsorgeuntersuchung.
Dieser beinhaltet eine Anamnese, körperl. Untersuchung, Impfberatung, sowie einer Blut-, Urin- und ggf. Stuhluntersuchung.
Als Mann können Sie ab dem 45. Lebensjahr die sogenannte „Krebsvorsorge“ für Männer in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie aber, dass die Bestimmung des Prostata-Wertes „PSA“ eine Selbstzahlerleistung darstellt. Im Falle einer krankhaften Erhöhung dieses Wertes können die Kosten jedoch bei Ihrer Krankenkasse geltend gemacht werden.
Gegebenenfalls werden in diesem Rahmen auch ein Belastungs-EKG erstellt, welches krankhafte Blutdruckveränderungen, wie auch etwaige unentdeckte Herzprobleme zu Tage fördern kann.
Wenn Sie an einer Atemwegsproblematik leiden, so wird in diesem Rahmen eine Lungenfunktionstestung durchgeführt.
Zudem haben Sie ab dem 35. Lebensjahr einmalig auch den Anspruch auf ein Screening nach Hepatitis B und C. Dies erfolgt im Rahmen einer Blutuntersuchung.
Hepatitis in seinen vielen Unterformen stellt eine Entzündung der Leber dar. Diese kann in der Folge ihre Funktion verlieren und zur sogenannten „Zirrhose“ fortschreiten. Hierdurch werden mitunter lebenswichtige Funktionen, wie der Abbau giftiger Stoffe (unter anderem Ammoniak) nicht mehr vollständig gewährleistet und das Risiko, an Leberkrebs zu erkranken steigt drastisch an. Hepatitis B und C sind mittlerweile gut heilbar, sofern man sie rechtzeitig entdeckt.
Im abschließenden Gespräch werden dann auch alle weiteren Vorsorgemaßnahmen besprochen, für die Sie eine Überweisung zum Facharzt benötigen.
Diese Leistungen können Sie natürlich auch als Privatpatient in Anspruch nehmen.
Hautkrebs-Screening
Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie als gesetzlich Versicherter alle 2 Jahre Anspruch auf das Hautkrebsscreening. Hierbei wird die gesamte Haut und einsichtbare Schleimhaut auf mögliche Veränderungen hinsichtlich Hautkrebses untersucht und ggf. Abklärungen eingeleitet.
Pro Jahr erkranken etwa ¼ Millionen Menschen an Hautkrebs. Davon etwa jeder Zehnte an einem bösartigen „schwarzen Hautkrebs“ (Melanom).
Diese Leistungen können Sie natürlich auch als Privatpatient in Anspruch nehmen.
Impfungen
Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Kostenübernahme einer Impfung, können Sie sich unter www.crm.de informieren, welche Kosten übernommen werden.