Check UP 35
Als gesetzlich Versicherter haben Sie ab dem 18. bis zum 35. Lebensjahr Anspruch auf einen „Check-up“.
Diese Vorsorgeuntersuchung kann man ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre in Anspruch nehmen. Sie beinhaltet eine Anamnese, körperliche Untersuchung, Impfberatung, sowie eine Blut-, Urin- und ggf. Stuhluntersuchung.
Krebsvorsorge für Männer
Als Mann können Sie ab dem 45. Lebensjahr diese in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie aber, dass die Bestimmung des Prostata-Wertes „PSA“ eine Selbstzahler-Leistung ist. Im Falle einer krankhaften Erhöhung dieses Wertes können die Kosten jedoch bei Ihrer Krankenkasse geltend gemacht werden. Für die Untersuchung und Beratung entstehen Ihnen keine gesonderten Kosten.
Gegebenenfalls werden in diesem Rahmen auch ein Belastungs-EKG erstellt, welches krankhafte Blutdruckveränderungen, wie auch unentdeckte Herzprobleme zu Tage fördern kann. Besonders interessant ist das Belastungs-EKG für alle, die nach vielen Jahren wieder mit dem Sport einsteigen möchten, oder nach einer Erkrankung testen möchten, ob sie schon wieder fit genug sind für das Training.
Lungenfunktionsprüfung
Wenn Sie an einer Atemwegsproblematik leiden, so wird in diesem Rahmen eine Lungenfunktionstestung durchgeführt.
Hepatitis-Screening
Zudem haben Sie ab dem 35. Lebensjahr einmalig auch den Anspruch auf ein Screening nach Hepatitis B und C. Dies erfolgt im Rahmen einer Blutuntersuchung.
Hepatitis in seinen vielen Unterformen stellt eine Entzündung der Leber dar. Diese kann in der Folge ihre Funktion verlieren und zur sogenannten „Zirrhose“ fortschreiten. Hierdurch werden mitunter lebenswichtige Funktionen, wie der Abbau giftiger Stoffe (u. a. Ammoniak) nicht mehr vollständig gewährleistet und das Risiko, an Leberkrebs zu erkranken steigt an. Hepatitis B und C sind mittlerweile gut heilbar, sofern man sie rechtzeitig entdeckt. Im abschließenden Gespräch werden dann auch alle weiteren Vorsorgemaßnahmen besprochen, für die Sie eine Überweisung zum Facharzt benötigen.
Hautkrebs-Screening
Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie als gesetzlich Versicherter alle 2 Jahre Anspruch auf das Hautkrebsscreening. Hierbei wird die gesamte einsehbare Haut und Schleimhaut auf mögliche Veränderungen untersucht und ggf. Abklärungen eingeleitet.
Pro Jahr erkranken etwa 250.000 Menschen an Hautkrebs. Davon etwa jeder Zehnte an einem bösartigen „schwarzen Hautkrebs“ (Melanom). Frühzeitig entdeckt, lassen Sie alle Hautkrebsarten sehr gut behandeln und es besteht die Aussicht auf eine dauerhafte Heilung. (Diese Leistungen können Sie natürlich auch als Privatpatient in Anspruch nehmen).
Impfungen
Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Kostenübernahme einer Impfung, können Sie sich unter www.crm.de informieren, welche Kosten übernommen werden.
Gespräch
Nach Eingang aller Ergebnisse findet ein Gespräch mit dem Arzt statt. Der Fokus liegt hier auf der Prävention und der Früherkennung von Erkrankungen, sowie der Einleitung therapeutischer Maßnahmen, sofern nötig. Darüber hinaus gibt er Ihnen Tipps für eine gesunde Lebensweise. Zudem wird das Impfbuch überprüft und fällige Impfungen können aufgefrischt werden.
Info
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